Corona: Was geht, was geht nicht?

Für das ganze Haus gilt:

Alle, Gäste wie Mitarbeiter_innen sind aufgerufen, im Haus eine Mund-Nasen-Maske zu tragen (nicht in der Hand, sondern vor Mund-und Nase) und beim Betreten des Hauses entweder die Hände zu Waschen (30 sek) oder zu desinfizieren.  Insbesondere im Sommer schadet eine gelegentliche Wiederholung des Rituals nicht.

Die Mund-Nasen-Maske muss nicht in den angemieteten Räumen getragen werden, das müssen die jeweiligen Mieter_innen mit ihren Gästen vereinbaren.

Für die Toiletten gilt, dass sie immer nur von einer Person betreten werden dürfen, weil sonst die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann.

Die Verkehrsflächen sollen, soweit sie den Mindestabstand nicht ermöglichen, nacheinander begangen werden. Verkehrsflächen sind keine Aufenthaltsflächen.

Es soll jahreszeitlich dauer- oder stoßgelüftet werden.  Fenster dürfen nicht unbeaufsichtigt offenbleiben, wegen der Gefahr von Schlagregen oder Einbruch.

Die zu benutzenden (Tisch-)Flächen sollen vorrangig vor der Nutzung selbst desinfiziert werden, danach sollen Räume nutzbar („besenrein“) hinterlassen werden, auch dazu kann das Abwischen von Tischen gehören. Die Hausverwaltung wird weiterhin die Grundreinigung übernehmen und im Laufe der Arbeit Türgriffe und Kontaktflächen desinfizieren.

Um Infektionsketten zurückverfolgen zu können, ist es notwendig zu wissen, wer sich mit wem getroffen hat. Dazu müssen Name, Datum und Zeit und ein Kontakt erhoben werden. Je nach Veranstaltungsart muss mit einzelnen Erhebungsbögen gearbeitet werden. Die Daten müssen nach 4 Wochen vernichtet werden. Sie dürfen auf Anfrage ausschließlich an die Gesundheitsämter weitergegeben werden. Jegliche andere Nutzung ist verboten und strafbar.

Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu Corona-Erkrankten hatten oder die typischen Infektionsmerkmale haben, also Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, dürfen das Haus nicht betreten.

Externe Vermietung:

Die Regeln für Ansammlungen gelten im Haus der Jugend nicht, weil es per Definition nur Versammlungen geben kann. Bei Veranstaltungen muss der Mindestabstand eingehalten werden. Die gesetzlichen Obergrenzen (100, 250,..) sind im Haus der Jugend nicht relevant, die Räume sind nicht groß genug. Bei einer Raumgröße von 100m² und einer von uns festgelegten Mindestfläche von 4m² ist die Belegungsobergenze bei 25 Personen.

Sobald der Mindestabstand eingehalten werden muss (nicht nur Verwandte aus einer Familie) ist im Saal und im Jugendtreff keine Veranstaltung mit mehr als 25 Personen möglich. Soweit es Familienfeiern sind, muss im Einzelfall nach Lösungen gesucht werden.

Private Veranstaltungen müssen kein Hygienekonzept erarbeiten. Wir erwarten von unseren Mietern aber, dass sie einen Hygieneplan haben, der sie wichtigsten Themen klärt:

  • Wie können Getränke und/oder Essen abgegeben werden, ohne dass es zu Infektionen kommen kann? Gewaschene Hände und Mundschutz werden da viel helfen!
  • Lüften verringert das Infektionsrisiko
  • Eine hohe Zahl an Personen in einem Raum erhöht das Risiko
  • Tanzen auf einer Hochzeitsfeier ist zulässig, aber möglicherweise unklug.
  • Gäste die eingeladen werden, müssen auf ihre Verantwortung hingewiesen werden, dass sie nicht krank oder erkältet an Gruppenveranstaltungen teilnehmen dürfen.

Vermietung an Mitglieder / an Jugendarbeit:

Offene Angebote: Die Anbieter tragen eigenständige die Verantwortung.  Die Obergrenze für offene Jugendarbeit liegt bei 20 Personen, die Abstandsregelungen sind einzuhalten. („Ansammlungen“, nicht Veranstaltung).

Gruppenangebote: Die Anbieter tragen eigenständig die Verantwortung. Gruppen haben fest definierte Mitglieder. Die Obergrenze für den Saal oder den Jugendtreff liegt bei 25 Personen.
Bei Raum 111 liegt die Obergrenze bei 7 Personen.
bei Raum 109 bei 4 Personen, wenn sie nicht am Tisch sitzen.
im Foyer jeweils 2 und 3 Personen je Sitzgruppe
in Raum 108 maximal 4 Personen, verteilt im Raum.
in Raum 107 maximal 7 Personen.

Fragen dürfen jederzeit gestellt werden.

Quellen:

 www.Live-Karikaturen.ch, CC BY-SA 4.0

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-jugendhaeuser/

Covid Grafik: Erdkugel mit Mundschutz und Covid-Virus, von Agnes Avagyan, www.Live-Karikaturen.ch, CC BY-SA 4.0
Bildautorin: Agnes Avagyan